- Kraftfahrstraße
- Kraftfahrstraße,Kraftfahrzeugstraße, eine öffentliche, ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmte Straße (früher Autostraße), die mit anderen Verkehrswegen nicht unbedingt kreuzungsfrei geführt wird, in der Regel vierspurig, meist als Zubringerstraße von Städten zur Autobahn konzipiert; darf nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt (§ 18 StVO).
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Krạft|fahr|stra|ße, die (Amtsspr.): öffentliche, ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmte Straße.
Universal-Lexikon. 2012.